Europa wird zum Binnenmarkt

Als Kunden der Volksbank Osnabrück eG profitieren Sie vom Binnenmarkt und von SEPA. In Deutschland gab es seit 2003 die EU-Standard-Überweisung, die im Januar 2008 von der Euro-Überweisung abgelöst wurde. Die VR-BankCard wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert. Seit November 2009 können Sie über Ländergrenzen hinaus die beiden SEPA-Lastschriftverfahren nutzen.

Einheitliche Verfahren für Europa

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen EU-Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Der im selben Jahr von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) hat außerdem einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.

Technische Infrastruktur steht seit 2008

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen mit ihrer technischen Infrastruktur die neuen SEPA-Verfahren. Die SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente im Binnenmarkt stellen wir Ihnen seit Anfang 2008 schrittweise zur Verfügung. Dies erfolgte jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit Ihrer Volksbank Osnabrück eG sind Sie bereit für SEPA.

Euro-Überweisung

Die Euro-Überweisung baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Kontoinhabers als auch des Empfängers werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Das SEPA-Überweisungs-Verfahren ist Ende Januar 2008 gestartet. Als Kunde Ihrer Volksbank Osnabrück eG können Sie die Euro-Überweisung auch im Inland nutzen.

Euro-Lastschriften

Mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren können seit 2009 Gelder von Konten innerhalb des Euro-Währungsraumes eingezogen werden. Die Verfahren ähneln dem der deutschen Einzugsermächtigung und dem des Abbuchungsauftrags. Grundlage sind Lastschriftmandate. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten ebenfalls IBAN und BIC. Jeder Lastschrift-Einreicher hat eine eigene Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer. Für die Lastschriften gelten im Binnenmarkt einheitliche Regeln.

Kartenzahlung im Binnenmarkt

Ihre Bankkarten können Sie mit SEPA im EU-Binnenmarkt an noch mehr Akzeptanz-Stellen einsetzen als bisher. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und die genossenschaftlichen Kreditkarten (MasterCard und Visa) sind fit für SEPA. Die deutschen girocard-Systeme ("electronic cash" sowie das Deutsche Geldautomaten-System) erfüllen diese Anforderungen.

Mobilität im Binnenmarkt

Sie können die neuen SEPA-Standards für bundesweite und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit den neuen Regeln des Euro-Zahlungsverkehrs-Raums (SEPA) profitieren Sie von folgenden Vorteilen: 

 

  • Nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig
  • Zahlungen werden einfach und schnell
  • Mehr Akzeptanz-Stellen für Ihre Zahlungskarten
  • Einheitliche Konto-Adressierung mit IBAN und BIC

Sprechen Sie mit Ihrem Berater darüber, welche Möglichkeiten Ihnen die neuen Zahlungs-Instrumente bieten. Er informiert Sie gerne und hält Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Der Binnenmarkt

Die neuen SEPA-Produkte sollen vorrangig innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gelten. Die Schweizer Banken setzen schrittweise die entsprechenden rechtlichen Regelungen um.

Die Staaten und Gebiete im Überblick

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich in Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre und Miquelon.

Gemeinsamer Binnenmarkt

Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrs-Raum ist Teil des EU-Binnenmarktes, den die Europäische Union seit 1992 schrittweise errichtet. Der Europäische Rat hat im März 2000 beschlossen, die EU mit der "Lissabon-Agenda" bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".

Einheitlicher rechtlicher Rahmen in der EU

Ein einheitlicher Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Das seit dem 31. Oktober 2009 geltende neue nationale Recht basiert auf Vorgaben der Europäischen Union (EU). Alle Banken in Deutschland mussten daher ihre Geschäftsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen.

Ende der nationalen Verfahren absehbar

Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zurzeit noch zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb seit 2008 sukzessive zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.

Volksbank Osnabrück eG
BLZ: 26590025